Familienpflege

Haus- und Familienpflege

Wann können Sie Familienpflege in Anspruch nehmen ?

Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei einer Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder Kuraufenthalt der Mutter.

Bei einer Risikoschwangerschaft oder nach einer Entbindung.

Bei Erkrankungen der Kinder

Die Mitarbeiterinnen der AWO unterstützen Sie gerne bei der Pflege und Betreuung der Kinder, sowie bei der Weiterführung des Haushaltes.

Der Hausarzt legt Dauer und Umfang der Hilfe fest, anschließend wird die Verordnung der Krankenkasse vorgelegt, diese genehmigt in der Regel die Hilfe.

Noch Fragen ?

Sie erreichen mich:

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heilbronn
Angelika Glenk, Bereichsleitung / Dagmar Hellwich, Stellvertretung
Wilhelmstraße 27
74072 Heilbronn
Tel. 07131/993184
angelika.glenk@awo-heilbronn.org
dagmar.hellwich@awo-heilbronn.org